Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wenn Sie eine Reservierung bei Benzini Campers abschließen, bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
Der Unterzeichner, der diese Vereinbarung im Namen des Mieters unterzeichnet, ist befugt, in dieser Funktion zu handeln.
1. DEFINITIONEN
Die Autovermietung – Die Autovermietung ist Benzini Campers AS
Der Mieter – die auf der Vorderseite des Vertrags genannte Person, die das Fahrzeug von der Autovermietung zur Nutzung erhalten hat
Das Fahrzeug – Jedes Auto, Wohnmobil, Anhänger oder Motorrad, das von der Autovermietung vermietet wird
Die Vereinbarung – der zwischen der Autovermietung geschlossene Mietvertrag
zwischen dem Unternehmen und dem Mieter, der sich aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammensetzt
2) NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES FAHRZEUGS
Nur der Mieter und/oder andere Personen, die von der Autovermietung als zusätzliche Fahrer in den Vertrag aufgenommen wurden, dürfen das Fahrzeug führen.
ALTER
- Der Fahrer muss am Tag der Unterzeichnung des Mietvertrages mindestens 19 Jahre* alt sein.
- Gebühr für junge Fahrer von 150 NOK/Tag inkl. Die Mehrwertsteuer wird erhoben, wenn der Fahrer 25 Jahre und jünger ist.
*25 Jahre alt für City Camper; 24 Jahre alt für Motorradmiete
FÜHRERSCHEIN
Der Fahrer muss einen gültigen Führerschein vorlegen, der ihn zum Führen des Fahrzeugs berechtigt. Wenn der Führerschein nicht in lateinischer Schrift lesbar ist oder kein Fahrerbild enthält, muss der Mieter einen internationalen Führerschein vorlegen. Ein digitaler Führerschein wird nicht akzeptiert.
Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens einem Jahr im Besitz einer Fahrerlaubnis der gewünschten Klasse sind.
TREIBER
Der Person (einschließlich dem Mieter) ist das Führen des Fahrzeugs untersagt:
- Wer die von der Autovermietung festgelegten Anforderungen nicht erfüllt
Unternehmen - Wer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen steht
das Bewusstsein beeinträchtigen und die Reaktion verzögern - Wer im Besitz einer Lernerlaubnis oder einer Probelizenz ist
- Der Mieter ist für die umsichtige Nutzung und sorgfältige Führung des Fahrzeugs verantwortlich
er verpflichtet sich, das Fahrzeug nur bestimmungsgemäß zu nutzen. - Die Autovermietung behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit ohne Rückerstattung in ihren direkten Besitz zurückzugeben, wenn der Mieter die Vertragsbedingungen nicht erfüllt.
- Wenn der Mieter außerhalb Norwegens reisen möchte, muss dies mit der Autovermietung vereinbart werden.
- Die Autovermietung ist nicht verantwortlich für das Verschwinden oder die Beschädigung von Eigentum, das der Mieter oder eine andere Partei im Fahrzeug zurücklässt
- Zum Zeitpunkt der Anmietung des Fahrzeugs ist der Mieter für die Einhaltung aller Verkehrs- und Gesetzesvorschriften verantwortlich, für die der Mieter während der gesamten Dauer der Anmietung des Fahrzeugs in vollem Umfang verantwortlich ist.
Der gesamte Versicherungsschutz erlischt, wenn eine der oben genannten Bedingungen verletzt wird.
INS AUSLAND FAHREN
Fahrten im Ausland sind nur in den skandinavischen Ländern Schweden, Dänemark und Finnland erlaubt. Wenn der Mieter mit dem gemieteten Fahrzeug ins Ausland reisen möchte, muss dies im Voraus mit der Autovermietung vereinbart werden.
DIE NUTZUNG DES FAHRZEUGS IST VERBOTEN
- Zur Beförderung von mehr Personen als im Zulassungsschein oder in der technischen Spezifikation des Fahrzeugs zulässig
- Für Fahrten im Gelände oder auf Straßen, die nicht für das Fahrzeug vorgesehen sind
- Auf unbefestigten Straßen (unbefestigt oder geschottert) oder an Stränden. Bei Fahrten auf diesen Straßen erlischt jeglicher Schadensschutz. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Fahrt auf unbefestigten (unbefestigten oder geschotterten) Straßen entstehen.
- Die Autovermietung bietet keine Pannenhilfe oder Reparaturen an, wenn sich das Fahrzeug auf einer unbefestigten Straße befindet. Die Organisation der Hilfeleistung liegt allein in der Verantwortung des Mieters
- Im Fahrzeuginneren herrscht striktes Rauchverbot. Bei Verstoß gegen dieses Verbot wird eine Geldstrafe von 5000 NOK erhoben.
REISEN MIT KINDERN
- Die Autovermietung übernimmt keine Verantwortung für falsche Fahrzeugbuchungen zur Beförderung von Kindern.
- Jede Verweigerung der Übernahme des gebuchten Fahrzeugs gilt als Stornierung am Tag der Abholung und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.
- Die Autovermietung übernimmt keine rechtliche Verantwortung für den gewählten Kindersitz oder Sitzerhöhung. Dies liegt ausschließlich in der Verantwortung des Mieters.
3) ÜBERGABE UND RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
ZEIT
- Der Autovermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug in betriebsbereitem Zustand zusammen mit den für die Fahrt erforderlichen Dokumenten.
- Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug an dem im Vertrag angegebenen Ort, Datum und Uhrzeit an die Autovermietung zurückzugeben. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist dies spätestens bis 11.00 Uhr der Fall.
- Wenn das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Check-out-Zeitpunkt geliefert wird, wird ein Aufpreis in Höhe eines ganzen Tages berechnet.
- Für eine frühere Abholung oder eine spätere Rückgabe fällt eine zusätzliche Gebühr an. Diese sind abhängig von der Verfügbarkeit und müssen im Voraus mit der Autovermietung vereinbart werden.
REINIGUNGSGEBÜHR
- Das Fahrzeug wird in sauberem Zustand an den Mieter übergeben, der sich bereit erklärt, eine Reinigungsgebühr zu zahlen (aktueller Preis auf benzinicampers.com), falls das Fahrzeug nicht in demselben sauberen Zustand an die Autovermietung zurückgegeben wird.
- Die Autovermietung behält sich das Recht vor, dem Mieter die Kosten für eine professionelle Reinigung in Rechnung zu stellen, wenn Teile des Fahrzeugs bei der Rückgabe extrem schmutzig sind.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Chemietoilette entleert und von innen und außen gereinigt zurückzugeben. Sollte der Mieter die Chemietoilette nicht gereinigt zurückgeben, berechnet die Autovermietung 1.500 NOK für die Reinigung.
KRAFTSTOFF
- Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Tank übergeben.
- Es wird vereinbart, dass das Fahrzeug mit vollem Tank an die Autovermietung zurückgegeben wird. Sollte diese Bedingung nicht erfüllt sein, ist die Autovermietung berechtigt, dem Mieter das Auftanken des Fahrzeugs in Rechnung zu stellen. Eine Gebühr von 251 TP3T wird zusätzlich zur Tankrechnung erhoben.
- Falscher Kraftstoffverbrauch ist nicht durch die Versicherung abgedeckt und der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für den Schaden und die damit verbundenen Behebungskosten, selbst wenn die Kosten den maximalen Haftungsbetrag übersteigen.
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- Einige Mietfahrzeuge nutzen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen den Kraftstoffzusatz AdBlue. Diese Flüssigkeit muss nachgefüllt werden, wenn der Bordcomputer dies signalisiert.
- Der Mieter ist verpflichtet, dieser Signalisierung Folge zu leisten und AdBlue nachzufüllen.
- Der Mieter, der das AdBlue-Nachfüllen nicht rechtzeitig durchführt und dadurch ein Schaden am Fahrzeug entsteht, trägt unabhängig von der Haftungsgrenze sämtliche Reparaturkosten.
- Die Kosten werden vom Autovermieter erstattet, sofern der Mieter eine gültige Quittung vorlegt.
SCHLÜSSEL
Der Mieter trägt die Kosten für den Ersatz verlorener oder beschädigter Schlüssel oder für die Wiederbeschaffung von im Fahrzeug eingeschlossenen Schlüsseln. Die Kosten werden vollständig vom Mieter getragen, unabhängig von der eventuell abgeschlossenen Versicherung und auch dann, wenn die Kosten die maximale Haftungssumme überschreiten.
SCHADENSPRÜFUNG
- Der Mieter muss das Fahrzeug im gleichen Zustand zurückgeben, in dem er es erhalten hat. Die gesamte Ausrüstung muss vorhanden und im gleichen Zustand sein.
- Wenn Wetterbedingungen, Dunkelheit, Ort und/oder Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs es der Autovermietung nicht ermöglichen, den Verlust von Teilen des Fahrzeugs und/oder Schäden am Fahrzeug und/oder seinen Teilen während der Rückgabe festzustellen Mietdauer oder wenn es aufgrund des schmutzigen Zustands des Fahrzeugs, des Ortes des Schadens und/oder des ursprünglichen Standorts der fehlenden Teile schwieriger ist, eine solche Entdeckung zu machen, hat die Autovermietung das Recht, vom Mieter die Erstattung des Schadens zu verlangen Schäden auch dann, wenn solche Schäden erst nach Annahme der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt werden.
- Die Autovermietung hat das Recht, nur die Erstattung solcher Schäden zu verlangen, die spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Übernahme des Fahrzeugs festgestellt wurden, sofern das Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht bereits an eine andere Person vermietet wurde.
4) ADD-ONS
- Die Autovermietung behält sich das Recht vor, etwaige Zusatzleistungen zu stornieren und zu erstatten. Diese unterliegen der Verfügbarkeit.
- Für die Stornierung der Zusatzleistungen durch den Mieter gelten dieselben Stornierungsbedingungen wie für die Stornierung der Reservierung
- Alle Zusatzausstattungen müssen in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem sie abgeholt wurden. Sollten die Zusatzausstattungen verschmutzt oder beschädigt zurückgegeben werden, hat die Autovermietung das Recht, dem Mieter eine Reinigungsgebühr oder den Ersatz des Artikels gemäß den aktuellen Marktpreisen in Rechnung zu stellen.
5) VERSICHERUNG
Alle Fahrzeuge der Autovermietung verfügen über eine obligatorische Haftpflichtversicherung. Die CDW (Grundversicherung) ist in Norwegen obligatorisch und deckt Schäden am Fahrer, an Passagieren, an Fahrzeugen anderer Personen und am Eigentum anderer Personen ab.
Die Versicherung deckt Folgendes nicht ab:
- Schäden am Fahrzeug, wenn gegen eine Klausel dieses Mietvertrags verstoßen wird.
- Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit,
- Schäden aufgrund von Krieg, Revolution, Unruhen oder Unruhen.
- Wasserschaden am Fahrzeug.
- Löcher in Sitze, Teppiche oder Matten gebrannt.
- Schäden im Innenraum (Bett, Sitze, Küchenausstattung, Badezimmerausstattung…) und Schäden an den Campingteilen des Fahrzeugs (Markise, Dachzelt, Standheizung, Wassertank, Abwassertank, Kunststofffenster…)
- Schäden an Rädern, Reifen, Aufhängung, Batterien, Glas (außer Fenstern) und Radios.
- Verlust durch Diebstahl von Fahrzeugteilen und daraus resultierende Schäden.
- Schäden, die durch das Fahren auf unebenen Straßen am Getriebe, am Antrieb und an Teilen, die sich im Fahrgestell befinden oder daran befestigt sind, entstehen.
- Schäden, die durch das Fahren an Orten entstehen, an denen der Fahrzeugverkehr verboten ist, wie etwa Wege, Gleise, Schnee- und Eisbänke, Flüsse oder Bäche ohne Brücke und Strände.
- Für alle Kosten, die mit der falschen Verwendung von Kraftstoff verbunden sind.
- Schäden oder Kosten, die durch nicht rechtzeitiges Nachfüllen von AdBlue entstehen.
- Schäden, die durch das Aufblasen einer Tür durch den Wind verursacht wurden.
- Die Kosten für den Ersatz von Schlüsseln, die beschädigt, verloren, gestohlen oder im Fahrzeug eingeschlossen wurden.
- Die Kosten für die Bergung oder Bergung des Fahrzeugs aus einem Sperrgebiet, sei es untergetaucht, festgefahren, eingeklemmt oder verlassen, es sei denn, sie sind auf Umstände zurückzuführen, die außerhalb der Kontrolle des Mieters liegen.
- Jeglicher Verlust/Schaden/gestohlene persönliche Gegenstände.
Zusätzlich zur Grundversicherung kann der Mieter eine Vollkaskoversicherung oder eine „Peace Of Mind“-Versicherung abschließen, um seine Haftung zu verringern:
Fahrzeugklasse | Versicherung (gegen Aufpreis) | Kaution | Haftung* | ||
Name | Preis pro Tag* | Name | Menge* | ||
Stadtcamper | Grundversicherung • City Camper | 0 | City Camper – Basisversicherung | 10000 | 20000 |
Vollkaskoversicherung • City Camper | 175 | City Camper – Vollkaskoversicherung | 8000 | 14000 | |
Seelenfrieden • City Camper | 375 | City Camper – Seelenfrieden | 3000 | 6000 | |
VW California Exklusiv | Grundversicherung (CDW) | 0 | VW Exklusiv – Basisversicherung | 10000 | 20000 |
Vollkaskoversicherung (CDW+) | 160 | VW Exclusive – Vollkasko | 8000 | 12000 | |
Seelenfrieden | 375 | VW Exclusive – Seelenfrieden | 3000 | 5000 | |
Alle anderen Camper | Grundversicherung (CDW) | 0 | Standard-Kaution | 10000 | 16000 |
Vollkaskoversicherung (CDW+) | 160 | Vollversicherung | 8000 | 8000 | |
Seelenfrieden | 375 | Seelenfrieden | 3000 | 3000 | |
Motorräder | Grundversicherung (CDW) | 0 | Standard-Kaution | 10000 | 15000 |
Vollkaskoversicherung (CDW+) | 160 | Vollversicherung | 10000 | 10000 |
*Alle Preise verstehen sich in norwegischen Kronen.
Grundversicherung:
Die Basisversicherung hat eine Selbstbeteiligung von 16.000,- NOK (VW California Exclusive und City Camper 20.000,- NOK). Der Mieter haftet für die Kosten von Schäden am Fahrzeug oder Sachschäden Dritter bis zu 16.000,- NOK (VW California Exclusive und City Camper 20.000,- NOK). Die Basisversicherung deckt sowohl Schäden am Fahrzeug (CDW) als auch Schäden an Dritten ab. Diese Option umfasst eine Pannenhilfe rund um die Uhr (Haftpflicht 500 NOK).
- Bei der Grundversicherung genehmigte Kaution: 10.000,- NOK.
Vollversicherung:
Der Mieter kann diese Zusatzversicherung (Widerspruch) mit einer Selbstbeteiligung von 8.000,- NOK (VW California Exclusive 12.000,- NOK, City Camper 14.000,- NOK) abschließen. Diese Versicherungsoption bietet Schutz sowohl für Schäden am Fahrzeug (CDW) als auch für Schäden an Dritten. Diese Option umfasst auch eine kostenlose Pannenhilfe rund um die Uhr. Der Mieter haftet für die Kosten für Schäden am Fahrzeug oder Sachschäden Dritter bis zu 8.000,- NOK (VW California Exclusive 12.000,- NOK, City Camper 14.000,- NOK).
- Autorisierte Kaution mit Vollkaskoversicherung: 8.000,- NOK.
Peace-of-Mind-Versicherung:
Der Mieter kann diese Zusatzversicherung (Verzicht) mit einer Selbstbeteiligung von 3.000,- NOK (VW California Exclusive 5.000,- NOK, City Camper 6.000,- NOK) abschließen. Der Mieter haftet für die Kosten von Schäden am Fahrzeug oder Sachschäden Dritter bis zu 3.000,- NOK (VW California Exclusive 5.000,- NOK, City Camper 6.000,- NOK). Zusätzlich zum Vollkaskoschutz erhält der Mieter kostenlose Pannenhilfe rund um die Uhr und kostenlose Terminänderungen* bis 24 Stunden vor dem Check-in.
- Mit Peace Of Mind Insurance autorisierte Kaution: 3.000,- NOK.
* Falls der Mieter seine Reservierung kurzfristig stornieren muss und er keinen Anspruch auf Rückerstattung hat oder keine Rückerstattung wünscht. Die Peace of Mind-Versicherung ermöglicht eine kostenlose Änderung der Daten je nach Verfügbarkeit. Wenn der neue Mietpreis pro Tag variiert: a.) niedrigerer Preis – nicht erstattungsfähig; b.) höherer Preis – die Differenz muss bezahlt werden.
Kaution
- Bei der Abholung des Fahrzeugs muss die Kaution auf der Karte des Mieters autorisiert werden.
- Die Höhe der Kaution hängt von der Art des vom Mieter gewählten Versicherungspakets ab.
- Die Kaution wird innerhalb von 10 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet, sofern das Fahrzeug im selben Zustand zurückgegeben wird, wie es bei der Abholung vorhanden war.
- Die Kaution wird auf dem Bankkonto des Mieters nicht als Zahlungseingang angezeigt, da sie nie belastet, sondern nur autorisiert wurde.
- Wird die Kaution im Falle eines Unfalls einbehalten, wird der verbleibende Betrag nach Klärung des Vorfalls zurückerstattet.
6) ZAHLUNG
VERMIETUNG DES FAHRZEUGS
- Die Miete des Fahrzeugs muss per Karte oder per Banküberweisung bezahlt werden. Alle Preise sind in NOK (norwegische Krone) angegeben.
- Wählt der Mieter die Zahlung per Banküberweisung, deren Bank keine Währungsoptionen anbietet, ist der Mieter für Wechselkursdifferenzen verantwortlich und hat die Differenz zu zahlen.
- Die Kosten der Banküberweisung trägt der Mieter.
- Der erforderliche Betrag zur Reservierung des Fahrzeugs beträgt 50% des Gesamtbetrags. Die zweite Rate muss spätestens 15 Tage vor Mietbeginn bezahlt werden.
- Alle Gebühren verstehen sich inklusive 25% Mehrwertsteuer (staatliche Steuer).
STRASSENBENUTZUNGSGEBÜHREN
Alle Fahrzeuge sind mit elektronischen AutoPASS-Geräten ausgestattet, sodass der Mieter sorgenfrei reisen kann. Damit zahlt der Mieter nur für das, was er nutzt, zuzüglich einer Servicegebühr. Die Gesamtkosten + 251 TP3T (Servicegebühr, max. 490 NOK) werden mehrere Tage nach Ende der Mietzeit in Rechnung gestellt.
Die Nutzung eines eigenen AutoPASS-Gerätes oder ähnlicher Vereinbarungen durch den Mieter ist nicht gestattet.
TICKETS VON DRITTANBIETERN
- Sollte die Autovermietung während der Mietzeit des Mieters einen Strafzettel für Falschparken, private Maut, Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen anderen Strafzettel erhalten, ist der Mieter für die Bezahlung des Strafzettels verantwortlich.
- Die Kosten für das Ticket trägt die Autovermietung und behält sich das Recht vor, die Karte des Mieters zu belasten, unabhängig davon, wann die Mietdauer endet.
- Die Autovermietung behält sich das Recht vor, eine Servicegebühr von 25% für jedes vom Mieter während des Mietzeitraums erhaltene Ticket zu erheben.
- Wählt der Mieter als Zahlungsart Banküberweisung, sind die anfallenden Bankbearbeitungsgebühren vom Mieter zu tragen.
- Der Mieter hat ab der ersten Zahlungsaufforderung zwei Wochen Zeit, die Kosten an die Autovermietung zu zahlen. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen eingeht, wird eine Verspätungsgebühr von 50 NOK pro Woche erhoben. Wenn die Zahlung nach 31 Tagen immer noch nicht eingegangen ist, wird der Fall an ein Inkassobüro übergeben.
7) STORNIERUNG
- Eine Stornierung muss per E-Mail an booking@benzinicampers.com gesendet werden.
- Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Stornodatum
- Wenn die Buchung storniert wird 30 Tage oder mehr vor Mietbeginn wird der volle Betrag zurückerstattet (abzüglich der Transaktionsgebühr des Drittanbieters)
- Wenn die Buchung storniert wird innerhalb von 15 Tagen vor Beginn der Mietzeit werden 50% der Buchungskosten zurückerstattet (ohne die Transaktionsgebühr des Drittanbieters)
- Wenn die Buchung storniert wird weniger als 15 Tage vor Beginn der Mietzeit erfolgt keine Rückerstattung
- Die Autovermietung behält sich das Recht vor, jede Reservierung/Buchung im Falle einer Überbuchung oder aus anderen Gründen zu stornieren. In diesem Fall wird der volle Mietbetrag zurückerstattet.
8) SCHÄDEN, UNFÄLLE, DIEBSTAHL UND VANDALISMUS
- Der Mieter verpflichtet sich, die Autovermietung unverzüglich über zu informieren
Telefon über Verkehrsunfälle, Unfälle, Diebstähle oder Schäden am Fahrzeug und/oder an dessen Fahrzeug
Teile und/oder andere Vorfälle, die mit dem Fahrzeug passiert sind - Der Mieter verpflichtet sich, die Namen, Telefonnummern und Adressen der Mieter aufzuzeichnen
Teilnehmer des Vorfalls und Zeugen des Vorfalls - Der Mieter verpflichtet sich, mit der Autovermietung, ihren Versicherern und den Strafverfolgungsbehörden bei der Untersuchung und Lösung rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, Diebstahl und/oder Vandalismus zusammenzuarbeiten.
- Wenn die drei oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, trägt der Mieter sämtliche Kosten für die Reparatur des Mietfahrzeugs und alle weiteren Kosten, die mit dem Unfall in Zusammenhang stehen.
- Der Mieter ist für alle Flüssigkeiten verantwortlich, die für den Betrieb des Fahrzeugs erforderlich sind. Es wird dringend empfohlen, den Öl- und Kühlmittelstand zu überprüfen.
- Kommt es zu einer Fehlfunktion des Fahrzeugs aufgrund fehlender Flüssigkeiten im Fahrzeug, ist der Mieter für die Deckung des Schadens verantwortlich.
- Für den korrekten Reifendruck während der Mietdauer ist der Mieter verantwortlich.
- Eventuelle Schäden an der Innenausstattung des Fahrzeugs und seinen Campingteilen (Details im 5. Absatz dieses Dokuments) werden von keinem der Versicherungspakete abgedeckt.
- Dem Mieter ist es nicht gestattet, Schäden selbst zu reparieren, es sei denn, dies wurde mit der Autovermietung vereinbart.
FEHLFUNKTION
- Die Fahrzeuge werden vollständig gewartet und gewartet. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass gelegentlich Pannen und Probleme auftreten können.
- Im Falle eines Ausfalls oder einer Fehlfunktion der Hauptteile des Fahrzeugs und seiner Teile wird sich der Mieter unverzüglich mit der Autovermietung in Verbindung setzen und deren Anweisungen befolgen. Die Autovermietung wird alle notwendigen Schritte unternehmen, um diese Mängel zu beheben.
- Wenn der Mieter die Anweisungen der Autovermietung nicht befolgt und sein Verhalten das Problem noch verschlimmert, muss der Mieter die gesamten Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs tragen.
- Der Vermieter erstattet keine Rückerstattung für verlorene Buchungen (Flüge, Aktivitäten, Fähren usw.), wenn diese aufgrund des Fahrzeugausfalls verloren gegangen sind. Während einer solchen Ausfallzeit werden keine Ersatzunterkünfte oder Verpflegungskosten übernommen.
- Hinweis: An Wochenenden und Feiertagen und/oder in abgelegenen Gebieten kann es aufgrund eingeschränkter Öffnungszeiten und/oder Ersatzteile oft schwierig sein, Reparaturen durchzuführen.
- Hinweis: Bei den meisten Fahrzeugen handelt es sich um ältere Typen mit einer hohen Laufleistung, einige davon über 300.000 km. Die Autovermietung wartet sie jedoch regelmäßig und sorgt dafür, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen.
- Etwaige Rückerstattungen für Probleme auf der Straße erfolgen am Ende des Mietzeitraums und werden von der Autovermietung entschieden.
9) CAMPING
- Das Parken für eine Nacht muss an einem sicheren Ort erfolgen. Es ist verboten, an einer Straße ohne jeglichen Schutz vor dem Verkehr zu parken. Dem Mieter ist es nicht gestattet, das Fahrzeug für eine Nacht auf einem Untergrund abzustellen, der sich über Nacht ändern kann (Wasseranstieg, schlammiger Boden usw.).
- Die Autovermietung übernimmt keine Haftung für Unfälle, die durch den falschen Umgang mit Benzin, Strom oder anderen Geräten im Fahrzeug verursacht werden. Der Mieter erhält vor Beginn der Mietzeit immer eine vollständige Einweisung in deren Verwendung.
- Durch die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde der Mieter darüber informiert, dass er den Gassicherheitshebel bei Nichtgebrauch stets geschlossen halten muss.
- In jedem Fahrzeug befindet sich ein Kohlenmonoxidmelder, der vor jeder Anmietung von der Autovermietung überprüft wird. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, den Betriebszustand (Batteriezustand) während der Mietzeit zu überwachen.
VERANTWORTUNGSBEWUSSTES WILDCAMPEN
- Der Mieter muss den Campingplatz im gleichen oder besseren Zustand hinterlassen, wie er ihn vorgefunden hat.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Wasserqualität zu schützen.
- Es dürfen kein Müll, Toilettenpapier oder nasse Einmalhandtücher zurückgelassen werden. Der Kot muss mindestens 10 cm unter der Erde vergraben sein.
- Zünden Sie in der Natur kein offenes Feuer an.
- Halten Sie die Natur sauber!
10) VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
- Mit der Unterzeichnung des Vertrags gestattet der Mieter dem Autovermieter, seine persönlichen Daten zu nutzen und die sich aus dem Vertrag ergebenden Daten gemäß den Bedürfnissen des Autovermieters zu speichern und zu verarbeiten, einschließlich statistischer Analysen, Bonitätsprüfungen und Schutz von Eigentum der Autovermietung.
- Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autovermietung gelesen und akzeptiert hat.
- Die Bestätigung durch Ankreuzen des Kästchens auf der Website von Benzini Campers bei der Reservierung gilt ebenfalls als Zustimmung.